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Nach welchen Kriterien erfolgt die Lizenzerteilung?
Alle Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga müssen die in der Lizenzierungsordnung (LO) und den entsprechenden Anhängen zur LO festgelegten sportlichen, rechtlichen, personell-administrativen, infrastrukturellen und sicherheitstechnischen, medientechnischen sowie finanziellen Kriterien (wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) erfüllen. Sämtliche Voraussetzungen stehen gleichgewichtig nebeneinander. Die entsprechenden Unterlagen sind von den Bewerbern aus den Lizenzligen bis zum 15. März einzureichen. Zudem sind bis zum 30. Juni die spielorganisatorischen Voraussetzungen nachzuweisen.
Sollte ein Verein der Bundesliga oder 2. Bundesliga vor der Saison die Lizenz nicht erhalten, so gilt er vorbehaltlich der dort gültigen Zulassungsvoraussetzungen als Absteiger in die Regionalliga seines Regionalverbandes und rückt somit an den Schluss der Tabelle der 2. Bundesliga der vorangegangenen Spielzeit. Die Anzahl der aus sportlichen Gründen abgestiegenen Clubs der vorangegangenen Spielzeit vermindert sich entsprechend.
Ein Club, dem die Lizenz während der laufenden Spielzeit entzogen worden ist, scheidet erst am Ende des Spieljahres aus den Rundenspielen aus und gilt als Absteiger. Die von einem solchen Club ausgetragenen oder noch auszutragenden Spiele werden nur für und gegen die Gegner gewertet.